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Versicherungsschutz

Für jedes Kind, das das Haus für Kinder besucht, besteht während des Aufenthalts im Haus, während der Ausflüge, auf dem direkten Weg zum und vom Haus für Kinder und bei Veranstaltungen ein gesetzlicher Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 8a, Siebentes Sozialgesetzbuch (SGBVII) i.V.m. §8 SGB VII, durch die Gemeinde- unfallversicherung. Alle Besucher unserer Einrichtung sind unfallversichert.