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Kündigung

Die Anmeldung eines Kindes gilt grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr. Ein Betreuungsjahr reicht vom 1. September bis zum 31. August des darauf folgenden Jahres. Bitte entnehmen Sie die genauen Kündigungsbedingungen dem Bildungs- und Betreuungsvertrag.