Schweigepflichtentbindung
Um mit einer der nachfolgend genannten Institutionen ein Gespräch über ein Kind führen zu können, benötigen wir immer die Schweigepflichtentbindung der Personensorgeberechtigten.
Um mit einer der nachfolgend genannten Institutionen ein Gespräch über ein Kind führen zu können, benötigen wir immer die Schweigepflichtentbindung der Personensorgeberechtigten.